Kommunalwahl Brandenburg
Zur Kommunalwahl 2024 rufen die Familienverbände in Brandenburg dazu auf, die Rahmenbedingungen für Eltern, die sich politisch in den Kommunalvertretungen engagieren, zu verbessern.
Viele Eltern wollen sich in kommunalpolitisch engagieren. Die Arbeit in den Kommunalparlamenten findet überwiegend in den Nachmittags- bzw. Abendstunden statt. Diese Zeit ist meist der Familie vorbehalten. Deshalb braucht es für Eltern einen entsprechenden Ausgleich für Kinderbetreuung und/oder die Pflege von Angehörigen.
In den Aufwandsentschädigungssatzungen der Kommunen und Landkreise finden sich dafür sehr unterschiedliche Regelungen. Sie reichen von keiner Aufwandsentschädigung bis zu 30,00 €/Stunde. Nur wenige Satzungen sehen eine Regelung für pflegende Angehörige vor.
Die Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände (LAGF) hat diese Regelungen vergleichend zusammengetragen. Sie sind unter www.lagf-brandenburg.de abrufbar.
Eltern können aber auch als Experten in eigener Sache aktiv werden und sich als sachkundige Einwohner in die Ausschüsse berufen lassen. Dies ist in §43, Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg geregelt. Die Familienverbände rufen alle Eltern auf, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit Politik nicht an den Familien vorbei gemacht wird.