Ladenöffnungsgesetz
Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände im Rahmen der Anhörung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes, Gesetzentwurf der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE, DS 6/5274
Was plant die Koalition?
Die bisherige Gesetzgebung erlaubt den Gemeinden, sechs verkaufsoffene Sonntage für das gesamte Gemeindegebiet festzulegen. Die Brandenburgischen Ladenöffnungszeiten sollen dahingehend erweitert werden, dass in Gemeinden an bis zu zehn Sonntagen Verkaufsstellen geöffnet haben können. Fünf Sonntage sollen für das gesamte Gemeindegebiet gelten. An fünf weiteren Sonntagen kann je ein Gemeindeteil Verkaufsstellen zur Öffnung freigeben. Damit wird die ursprüngliche Idee einer Ausnahmeregelung untergraben und tendiert immer mehr zum Regelfall. Begründet wird dies einerseits mit einer Verbesserung der Rechtsklarheit, obwohl obergerichtliche Rechtsprechung das bestehende Gesetz nicht beanstandet hat. Andererseits müsse „der Bedeutung regionaler Ereignisse für das Gemeinwohl, den sozialen Zusammenhalt der Gemeinden bzw. der Lebensräume der Bürger Rechnung getragen werden.“
Der Mensch ist mehr als Leistung, Arbeit und Konsum
Der Sonntag ist kein Tag wie jeder andere. Seine Bedeutung drückt sich in seiner Beständigkeit für die Lebensgestaltung der Menschen aus. Die Sieben-Tage-Woche prägt den Lebensrhythmus. Dieser Rhythmus vermittelt den Menschen und den Gemeinschaften eine hilfreiche Beständigkeit. Der Sonntag ist eine frühe soziale Errungenschaft und auch heute als Tag der Ruhe, der Gemeinschaft, der Befreiung von Sachzwängen, Fremdbestimmung und Zeitdruck unverzichtbar.
Der Gesetzgeber hat diesem Umstand Rechnung getragen.
Was sagt Grundgesetz?
Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 139 Weimarer Reichsverfassung schützt die Sonntage und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung. Dieser Anspruch wurde mehrfach durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt.
Was sagt Landesverfassung?
Im Artikel 14 der brandenburgischen Landesverfassung heißt es: „Das Land schützt die Sonntage und staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe.“
Brandenburg hat bereits jetzt eines der liberalsten Ladenöffnungsgesetze in Deutschland. Außer in Berlin und NRW sind in allen anderen Bundesländern maximal vier verkaufsoffene Sonntage vorgesehen.
Auswirkungen für Familien
Deutschen Eltern mangelt es an Zeit für die Familie: Mütter können sich im Schnitt nur knapp eineinhalb Stunden pro Tag um die Kinder kümmern, Väter nur rund 40 Minuten. Das geht aus dem 8. Familienbericht der Bundesregierung hervor. Der Sonntag verschafft Familien und allen anderen die notwendige Zeit der Erholung, der Begegnung, der Besinnung und der Lebensgestaltung. Das Erleben gemeinsamer freier Zeit in den Familien, mit Freunden, Verwandten und Bekannten, das Engagement im Ehrenamt, das gemeinsame Sporttreiben und ein aktives Vereinsleben sind auf freie Sonn- und Feiertage angewiesen.
Der recht verstandene Sonntag setzt ein Zeichen gegen die Auflösung von gewachsenen Gemeinschaften, die Zersplitterung der Familie, die alleinige Ausrichtung auf Erwerbstätigkeit und Einkommen. Der verfassungsrechtliche Schutz des Sonntags drückt eine Priorität aus, die sich gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu bewähren hat. Angesichts des wachsenden Wirtschaftsdrucks ist der Sonntag als ein Tag der Ruhe und des bewussten Andersseins für die Menschen nötiger denn je.
Auswirkungen für ehrenamtlichen Engagement
Die zusätzliche Öffnung von Verkaufsstellen aus Anlass von traditionellen Vereins- oder Straßenfesten oder besonderen Jubiläen ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die sich mit hohem ehrenamtlichen Engagement genau diesen Festen widmen. Bewohnern, Besuchern und Touristen wird signalisiert, eben nicht das Fest zu besuchen, sondern lieber einkaufen zu gehen. Ehrenamtlichen, Vereinsmitgliedern und allen anderen Engagierten wird signalisiert: Euer Engagement ist nicht erwünscht, maximal dient ihr als Feigenblatt, um der Ladenöffnung einen Vorwand zu bieten.
Auswirkungen für Angestellte des Handels
Flexible Arbeitszeitformen haben das Alltagsleben der Beschäftigten und ihrer Familien nachhaltig verändert. Immer mehr Menschen müssen sich in ihrer Arbeitszeit den Wünschen ihrer Arbeitgeber bzw. der Auftragslage und den schwankenden Kundenfrequenzen anpassen. Das gilt für das produzierende Gewerbe genauso, wie für den Einzelhandel oder die Freizeitindustrie. Nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes spielt die ständige oder regelmäßige Wochenendarbeit eine immer größere Rolle. In einigen wenigen Bereichen ist das notwendig und gesellschaftlich anerkannt. Inzwischen leisten aber rund 30 % aller Erwerbstätigen ihre Erwerbsarbeit auch an Sonn- und Feiertagen. Darüber hinaus hat die Sonn- und Feiertagsarbeit insbesondere bei den weiblichen Beschäftigten erheblich zugenommen. Wird der Sonntag zunehmend von der werktäglichen Geschäftigkeit erobert, so ist er für den Menschen als rhythmisch wiederkehrender Zeitanker des gesellschaftlichen Lebens verloren.
Fazit:
Eine Verbesserung der Rechtsklarheit ist nicht erkennbar. Im Gegenteil: die bisherige Rechtslage wird verkompliziert durch die mögliche Beschränkung der Sonntagsöffnungszeiten auf einzelne Gemeindeteile und der damit verbundenen Ausweitung der Sonntagsöffnungszeiten für das gesamte Gemeindegebiet. Die Bedeutung regionaler Ereignisse für das Gemeinwohl, den sozialen Zusammenhalt der Gemeinden bzw. der Lebensräume der Bürger wird mit der Gesetzesänderung nicht Rechnung getragen. Das Gegenteil ist der Fall: Durch die Öffnung von Verkaufsstellen zeitgleich zu Vereins- oder Straßenfesten, werden den Festen Besucher entzogen.
Die Familienverbände im Land Brandenburg lehnen daher den vorliegenden Gesetzentwurf ab.
Für die LAGF
Matthias Milke
Geschäftsführer des federführenden Verbandes
08.02.2017